Nationale Behörde CWÜ
Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) ist am 29. April 1997 in Kraft getreten und bis heute sind diesem völkerrechtlich verbindlichem Vertrag 193 Staaten beigetreten (Stand August 2021). Diese verpflichten sich, ihre allenfalls vorhandenen Chemiewaffenbestände innerhalb von festgelegten Terminen zu vernichten, keine solchen Waffen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben oder einzusetzen und ihre chemische Industrie einem strengen internationalen Verifikationsregime zu unterwerfen. Die Organisation für das Verbot von chemischen Waffen (OPCW) mit Sitz in Den Haag überwacht den Vollzug des CWÜs in den Vertragsstaaten.
Die Vertragsstaaten sind verpflichtet Produktion, Verarbeitung, Verbrauch und Transfer bestimmter Chemikalien über einem festgelegten Schwellenwert dem Technischen Sekretariat der OPCW zu melden, sowie Inspektionen auf ihrem Territorium zuzulassen. Dabei prüfen die OPCW-Inspektoren die eingereichten Deklarationen auf Korrektheit und Vollständigkeit. Damit wird die Vertragstreue geprüft sowie Transparenz und Vertrauen unter den Mitgliedsstaaten gefördert.
Die Schweiz verfügt über keine Chemiewaffen. Ihre chemische und pharmazeutische Industrie arbeitet jedoch mit Chemikalien, die vom CWÜ kontrolliert werden. Hierbei handelt es sich um sogenannte doppelt verwendbare (dual-use) Chemikalien, die zivil wie auch militärisch nutzbar sind. Deshalb unterliegen Schweizer Firmen und aufgrund eines Abkommens auch jene vom Fürstentum Liechtenstein, welche solche CWÜ-relevante Tätigkeit ausüben, entsprechenden Deklarations- und Inspektionspflichten.
Das CWÜ verpflichtet jeden Vertragsstaat eine sogenannte Nationale Behörde für die Umsetzung des CWÜ zu schaffen. In der Schweiz hat die Abteilung Internationale Sicherheit (AIS) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Vorsitz dieser Nationalen Behörde CWÜ inne. Weiter in dieser Behörde vertreten sind: das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Internationalen Beziehungen Verteidigung (IB V) sowie das Labor Spiez des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
Diese Webseite soll insbesondere der betroffenen Industrie in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein als Informationsquelle bezüglich ihrer Verpflichtungen im Rahmen des CWÜ dienen. Für weitergehende Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an die Vertreter der Nationalen Behörde.

Dokumente
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Ausbildung zu CWÜ-Verpflichtungen im Labor Spiez
25.04.2022 | PDF, 4 Seiten, 338 KB -
Glossar
12.08.2021 | PDF, 3 Seiten, 68 KB -
Workshop on CWC Obligations, September 2022
21.11.2022 | PDF, 55 Seiten, 23 MB -
Legal Framework to Implement International Non-Proliferation Rules and Norms in Switzerland
21.11.2022 | PDF, 20 Seiten, 2 MB -
Import, Export and Aggregate National Data (AND) of Scheduled Chemicals
21.11.2022 | PDF, 30 Seiten, 4 MB -
OPCW Declarationsunder Art. VI
21.11.2022 | PDF, 25 Seiten, 3 MB -
OPCW Industry Inspections
21.11.2022 | PDF, 24 Seiten, 6 MB
Rechtliche Grundlagen
Das Güterkontrollgesetz (GKG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) in der Schweiz. Die entsprechenden Ausführungsvorschriften sind in der Chemikalienkontrollverordnung (ChKV) enthalten. Im Anhang der ChKV werden die kontrollierten Chemikalien aufgeführt.
- Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (CWÜ; SR 0.515.08)
- Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter sowie strategischer Güter (GKG; SR 946.202)
- Verordnung über die Kontrolle von Chemikalien mit ziviler und militärischer Verwendungsmöglichkeit (ChKV; SR 946.202.21)
Links
- Organisation für the Prohibition of Chemical Weapons OPCW
- OPCW, Member States
- OPCW, Declaration Requirements for Scheduled Chemicals
- OPCW, Electronic Declarations Tool for National Authorities EDNA
- OPCW, Scheduled chemical Databases
- OPCW, Handbook on Chemicals
- EDA Abteilung Sicherheitspolitik (ASP)
- WBF Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- VBS Internationale Beziehungen Verteidigung (IB V)
- Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Exportkontrollen und Sanktionen
CH-3700 Spiez
- Tel.
- +41 58 468 14 00
Labor Spiez
Austrasse
CH-3700 Spiez