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Nationale Behörde CWÜ

Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) ist am 29. April 1997 in Kraft getreten und bis heute sind diesem völkerrechtlich verbindlichem Vertrag 193 Staaten beigetreten (Stand August 2021). Diese verpflichten sich, ihre allenfalls vorhandenen Chemiewaffenbestände innerhalb von festgelegten Terminen zu vernichten, keine solchen Waffen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben oder einzusetzen und ihre chemische Industrie einem strengen internationalen Verifikationsregime zu unterwerfen. Die Organisation für das Verbot von chemischen Waffen (OPCW) mit Sitz in Den Haag überwacht den Vollzug des CWÜs in den Vertragsstaaten.

Die Vertragsstaaten sind verpflichtet Produktion, Verarbeitung, Verbrauch und Transfer bestimmter Chemikalien über einem festgelegten Schwellenwert dem Technischen Sekretariat der OPCW zu melden, sowie Inspektionen auf ihrem Territorium zuzulassen. Dabei prüfen die OPCW-Inspektoren die eingereichten Deklarationen auf Korrektheit und Vollständigkeit. Damit wird die Vertragstreue geprüft sowie Transparenz und Vertrauen unter den Mitgliedsstaaten gefördert.

Die Schweiz verfügt über keine Chemiewaffen. Ihre chemische und pharmazeutische Industrie arbeitet jedoch mit Chemikalien, die vom CWÜ kontrolliert werden. Hierbei handelt es sich um sogenannte doppelt verwendbare (dual-use) Chemikalien, die zivil wie auch militärisch nutzbar sind. Deshalb unterliegen Schweizer Firmen und aufgrund eines Abkommens auch jene vom Fürstentum Liechtenstein, welche solche CWÜ-relevante Tätigkeit ausüben, entsprechenden Deklarations- und Inspektionspflichten.

Das CWÜ verpflichtet jeden Vertragsstaat eine sogenannte Nationale Behörde für die Umsetzung des CWÜ zu schaffen. In der Schweiz hat die Abteilung Internationale Sicherheit (AIS) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den Vorsitz dieser Nationalen Behörde CWÜ inne. Weiter in dieser Behörde vertreten sind: das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Internationalen Beziehungen Verteidigung (IB V) sowie das Labor Spiez des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Diese Webseite soll insbesondere der betroffenen Industrie in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein als Informationsquelle bezüglich ihrer Verpflichtungen im Rahmen des CWÜ dienen. Für weitergehende Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an die Vertreter der Nationalen Behörde. 

Struktur Nationale Behörde der Schweiz
Struktur Nationale Behörde der Schweiz

Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Das Güterkontrollgesetz (GKG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) in der Schweiz. Die entsprechenden Ausführungsvorschriften sind in der Chemikalienkontrollverordnung (ChKV) enthalten. Im Anhang der ChKV werden die kontrollierten Chemikalien aufgeführt.


Labor Spiez Austrasse
CH-3700 Spiez
Tel.
+41 58 468 14 00

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Labor Spiez

Austrasse
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