Medieninformationen
Sichere mobile Kommunikation in Krisenlagen: Bundesrat legt weitere Schritte fest
Die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit, etwa Polizei, Feuerwehr und Sanität, brauchen auch nach dem Nutzungsende von Polycom im Jahr 2035 ein gesichertes mobiles Kommunikationssystem. Deshalb wird das VBS ein Vorprojekt MSK starten und der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 das VBS beauftragt, ihm bis im Frühjahr 2026 einen Zwischenbericht zur Finanzierung eines neuen nationalen mobilen Sicherheitskommunikationssystems (MSK) zu unterbreiten.
Warnungen vor schwerwiegenden Cyberbedrohungen neu auch über Alertswiss
Ab sofort können Bevölkerung und Unternehmen über Alertswiss vor schwerwiegenden Cyberbedrohungen gewarnt werden. Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) haben ihre Zusammenarbeit verstärkt. Neu werden auch Cyberwarnungen in die Alertswiss App und Web-Plattform integriert. Damit steht ein zusätzlicher Kanal zur Verfügung, um die Bevölkerung im Fall von grossflächigen oder neuartigen Cyberangriffen möglichst rasch zu informieren, zu warnen und mit konkreten Handlungshinweisen zu schützen.
Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände: Bundesrat setzt erste Gesetzesrevision in Kraft
Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2026 eine Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) in Kraft. Die sogenannte Vorlage B umfasst Bestimmungen zum Koordinierten Sanitätsdienst, dem Koordinierten Verkehr und den kantonalen Notfalltreffpunkten sowie allgemeine Bestimmungen zum Zivilschutz. Die Massnahme zur Verbesserung der Zivilschutzbestände umfasst die erneute Anhebung des Endes der Schutzdienstpflicht auf das 40. Altersjahr. Die Inkraftsetzung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen.
Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU: Umsetzung zu späterem Zeitpunkt
Mit der Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU könnte die Schweiz in einem Katastrophenfall oder einer Notlage von den operativen Mitteln und Einsatzkräften profitieren, Zugang zu Forschungsausschreibungen erhalten und an Übungen teilnehmen. Da zurzeit die rechtlichen Grundlagen für eine Teilnahme der Schweiz in der EU fehlen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. November 2025 beschlossen, mit weiteren Bemühungen bezüglich einer Teilnahme zuzuwarten, bis die massgebliche Verordnung der EU angepasst wurde. Die Umsetzung der entsprechenden Motion wird ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Mehr Schutz für Kulturgüter
Angesichts der zunehmenden Bedrohungen durch bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen und andere Notlagen werden die bestehenden Konzepte des Kulturgüterschutzes überprüft und gezielt weiterentwickelt. Ziel ist, die kulturelle Identität der Schweiz auch in Krisensituationen zu wahren. Geprüft werden unter anderem die Evakuierung und Sicherung beweglicher Kulturgüter über grössere Distanzen. Der Bundesrat wurde in seiner Sitzung vom 5. November 2025 über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung des Postulats 23.3741 «Mehr Schutz von Kulturgütern in der Schweiz» informiert.
Verbesserung der Zivilschutzbestände: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für Ausführungsbestimmungen
Zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz hat das Parlament am 21. März 2025 die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) verabschiedet. Die Umsetzung dieser Revision erfordert eine Anpassung mehrerer Verordnungen. Diese Änderungen sind grösstenteils organisatorischer sowie administrativer Natur und betreffen in erster Linie die Kantone. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 die Vernehmlassung eröffnet.