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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. Juni 2025

Kein Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule

Bern, 20.06.2025 — Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reorganisation der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule. Die Risiken einer grundlegenden Reorganisation wären grösser als die möglichen Vorteile. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht in Beantwortung eines Postulats und in Erfüllung einer Motion, den er am 20. Juni 2025 verabschiedet hat. Hinsichtlich der Steuerung sowie bezüglich der Herstellung von grösstmöglicher Transparenz bestehen in der heutigen Struktur zwar gewisse Schwachpunkte, diese können aber auch ohne grundlegende Reorganisation verbessert werden.