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MedienmitteilungVeröffentlicht am 13. Februar 2026

Schweiz-Italien: Dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice sind in Kraft

Bern, 13.02.2026 — Das Änderungsprotokoll, das die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft regelt, ist am 9. Februar 2026 nach dem Abschluss der Genehmigungsverfahren in der Schweiz und Italien in Kraft getreten.

Das Änderungsprotokoll ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar und löst eine entsprechende Verständigungsvereinbarung ab. Seit diesem Datum haben Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Möglichkeit, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten, ohne dass sich etwas an den geltenden Besteuerungsregeln oder am Status von Grenzgängerinnen und Grenzgängern ändert.

Beilage

Änderungsprotokoll