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MedienmitteilungVeröffentlicht am 13. Juni 2025

Bundesrat ermöglicht Preisempfehlungen für Holz aus Schweizer Wäldern

Bern, 13.06.2025 — Das Waldgesetz soll künftig die Festlegung von Richtpreisen für Holz aus Schweizer Wäldern erlauben. Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung auf den 1. August 2025 beschlossen.