Sichere mobile Kommunikation in Krisenlagen: Bundesrat legt weitere Schritte fest
Bern, 19.11.2025 — Die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit, etwa Polizei, Feuerwehr und Sanität, brauchen auch nach dem Nutzungsende von Polycom im Jahr 2035 ein gesichertes mobiles Kommunikationssystem. Deshalb wird das VBS ein Vorprojekt MSK starten und der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 das VBS beauftragt, ihm bis im Frühjahr 2026 einen Zwischenbericht zur Finanzierung eines neuen nationalen mobilen Sicherheitskommunikationssystems (MSK) zu unterbreiten.
Angesichts des Endes der Nutzungsdauer von Polycom – dem landesweiten Sicherheitsfunkkommunikationssystem der Schweizer Rettungs- und Sicherheitskräfte – im Jahr 2035, ist der Bedarf an einem einheitlichen, krisen- und ausfallsicheren System für die mobile breitbandige Sicherheitskommunikation von Bund, Kantonen und Dritten dringlich. Aus diesem Grund startet das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ein Vorprojekt für ein neues nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK).
Im Vergleich zu Polycom muss MSK zusätzliche Funktionen bieten: Das neue System muss nicht nur Gespräche, sondern auch Bilder, Daten und Videos mobil und sicher übertragen können. Die Architektur von MSK basiert auf den aktuellen technologischen Standards. Sie ist jedoch so konzipiert, dass sie zukünftige Entwicklungen (z. B. Satellitenkommunikation) integrieren kann, insbesondere wenn sich dadurch die Verlässlichkeit und Sicherheit von MSK mit kostengünstigeren Lösungen sicherstellen lassen.
MSK wird das Sichere Datenverbundnetz nutzen, das bereits im Aufbau ist, und soweit möglich die bestehende Infrastruktur des Polycom-Netzwerks weiterverwenden. Dies gilt insbesondere für die Einrichtungen und die Logistik, die bei einem Stromausfall eine Autonomie von 72 Stunden gewährleisten.
Eine erste Vernehmlassung im Oktober 2024 hat gezeigt, dass das Projekt MSK grosse Unterstützung erfährt und von den Kantonen begrüsst wird. Hingegen blieben vor allem bezüglich der genauen Ausgestaltung der Governance und des Kostenteilers zwischen Bund und Kantonen Fragen offen. Der Bundesrat hat das VBS daher beauftragt, gestützt auf das Vorprojekt im Rahmen der bestehenden rechtlichen Grundlagen ihm bis im Frühjahr 2026 einen Zwischenbericht zu unterbreiten.
Federführung durch Bund, Finanzierung durch Bund und Kantone
Der Bundesrat hat beschlossen, dass der Bund für das Projekt gemäss den vorhandenen Rechtsgrundlagen die Federführung für MSK übernimmt; das VBS wird zur Beschleunigung des Vorhabens mit den Arbeiten im Rahmen eines Vorprojektes starten.
Bau und Betrieb von MSK sollen durch Bund und Kantone finanziert werden. Bis 2046 werden mit rund 1,1 Milliarden Franken Investitionskosten und 1,8 Milliarden Franken Betriebskosten gerechnet. Die Gesamtkosten sollen zu 30 Prozent vom Bund und zu 70 Prozent von den Kantonen getragen werden. Die Details werden in der Finanzierungsbotschaft zu definieren sein.