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FremdmitteilungVeröffentlicht am 18. Juni 2025

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da'esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen

Bern, 18.06.2025 — Das zuständige UNO-Sanktionskomitee hat die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Datenbank SESAM wurde entsprechend angepasst.

Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Verordnung zur automatischen Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verabschiedet. Damit sind Änderungen der Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig.