Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 16. April 2025

Beherbergungsbranche: Investitionsförderung wird überarbeitet

Bern, 16.04.2025 — Der Bundesrat hat am 16. April 2025 die Botschaft an das Parlament zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft verabschiedet. Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) soll mit ihrer Investitionsförderung den Strukturwandel und die nachhaltige Entwicklung in der Beherbergungswirtschaft stärker begünstigen.

Die Beherbergungsbranche ist kapitalintensiv. Gleichzeitig ist ihre Ertragskraft vor allem in alpinen und ländlichen Regionen eher schwach. Die Finanzierung von Investitionen ist daher herausfordernd. Der Bund fördert Investitionen der Beherbergungsbranche über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH). Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft wird die SGH weiterentwickelt und ihre Förderwirkung optimiert.

Die SGH soll künftig Darlehen zu besonders vorteilhaften Konditionen für Investitionen vergeben, welche den Strukturwandel besonders begünstigen oder die nachhaltige Entwicklung vorantreiben. Zudem wird die Förderung flexibler, indem die SGH explizit auch Darlehen für Investitionen in Mobilien ohne gleichzeitige Bauinvestitionen gewähren darf. Auch die Rolle der SGH als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung wird im Bundesgesetz verankert. Schliesslich wird das Gesetz formell modernisiert und auf die aktuellen Standards angepasst.

Ergebnis Vernehmlassung

Die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich ohne Anpassungsbedarf begrüsst.

In der Vernehmlassungsvorlage wurde zudem ein Impulsprogramm zur Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli «Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum» sowie die Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz zur Umsetzung der Motion 22.3021 WAK-N «Gleich lange Spiesse für städtische Individualbetriebe in der Hotellerie» zur Diskussion gestellt. Die beiden Motionen waren vom Parlament vor dem Eindruck der Covid-19-Pandemie überwiesen worden, als der Tourismus mit grossen Herausforderungen konfrontiert war. Das Impulsprogramm war in der Vernehmlassung stark umstritten und die Ausweitung des Förderperimeters wurde deutlich abgelehnt. Die Vernehmlassung bestätigte damit die Haltung des Bundesrates.

Ausgehend von dieser Feststellung überweist der Bundesrat die Botschaft ohne Umsetzung der beiden Motionen zur Diskussion an die Eidgenössischen Räte.

News Schweizer Tourismuspolitik