Bundesrat eröffnet Vernehmlassung über Verordnungen im Umweltbereich
Bern, 6.12.2024 - Am 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu geplanten Änderungen von Verordnungen des Umweltrechts eröffnet, so zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, zur Luftreinhalte-Verordnung, zur Abfallverordnung und zu mehreren Verordnungen im Bereich der Biotope. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. März 2025. Die Anpassungen harmonisieren die Regulierung von PFAS und Mikroplastik mit internationalem Recht und stärken unter anderem den Schutz der Biotope.